Kürzlich las ich irgendwo: «DIE RAF-KÜNSTLERIN ULRIKE MEINHOF». So stelle ich mir sie vor:
Mit dem Diktum «Jeder Mensch ein Künstler» von Beuys lässt sich ein solcher Satz ohne Prolem formulieren und sogar rechtfertigen. Den ein Mensch war die Abgebildete ja wohl eindeutig. Und es gab sie, die engagierte, mit den «Waffen» der gespitzten Feder kämpfende Ulrike Meinhof, die innerhalb der Grenzen demokratischer Spielregeln für ihre Meinung auftrat.
Ein anderes Bild von der gleichen Person würde sofort den ganz anders klingenden Titel nahelegen, es zeigt die Gezeichnete, Gefallene, die Gejagte und dann auch Erlegte: «DIE RAF-TERRORISTIN ULRIKE MEINHOF»:
Die Frage lautet: Dürfen so verschiedene Zugänge diskutuert werden? Ist das noch innerhalb demokratischer Regeln?
Immerhin, die Bilder kursieren in Büchern und anderen Medien, sie sind öffentlich zugänglich.
Worauf Beuys im Allgemeinen hingewiesen hat, dass Kunst auch ein zerstörerisches, kriminelles Potential in sich habe – dieses allgemeine Diktum lässt sich an dieser noch immer nicht vergessenen Frau kraftvoll entfalten.